Bei Konzertkarten wird es um Beträge zwischen 50 bis 500 € gehen. Da wird es schwierig, einen Anwalt zu finden.Anubis hat geschrieben: 30 Apr 2020 18:28Der Urlauber soll klagen, damit er sein Geld bekommt, welches ihm vom Gesetz her zusteht? Da freuen sich aber die Gerichte auf einen warmen Geldregen.foto-k10 hat geschrieben: 30 Apr 2020 16:52Das ist eine gute Frage.
In dem Gesetzentwurf steht nichts. Vermutlich muss das vor Gericht geklärt werden.
Also muss derjenige klagen, der sein Geld vorzeitig zurück haben will.
Sich selbst vor dem Amtsgericht vertreten, wenn man keine Ahnung von der ZPO hat? Na das wird ein Irrsinn!
Und bei 500 € Streitwert ist das Prozessrisiko (2xAnwaltshonorar plus Gerichtsgebühren bei einer mündlichen Verhandling) fast genauso hoch.